Asset Rich, Cash Poor!
Franz Rieder • Kapitalakkumulation, Zins als Einkommen (nicht lektorierter Rohentwurf) (Last Update: 26.05.2019)
Die Illusion vom ewigen Vermögenserhalt durch Sparen hat ihren Glanz und ihre Überzeugungskraft verloren. Die neoklassische Lehre von der Vermögensbewahrung und -mehrung durch Risikoberechnungen und Duration bzw. Zinsmanagement ist historisch widerlegt. Worauf es aber ankommt, ist, dass die neoklassische Lehre1 nicht in sich inkonstistent oder widersprüchlich wäre, im Gegenteil. Auf der Grundlage ihrer Annahmen argumentiert sie überzeugend konstistent. Nur ihre Annahmen stimmen eben nicht.
Alle grundlegenden Annahmen der Neoklassik wie auch des monetären Keynesianismus haben die konstitutive Bedeutung des Privateigentums in der Marktwirtschaft nicht erkannt. Und da es bislang unverstanden blieb, warum es zu eben der Art von Wirtschaften kommt, wie wir sie heute erleben, enden auch alle Versuche zur Erklärung des Zinses in der inflationären Publikation und Vorstellungswelt der unterschiedlichen Zinstheorien.
Wir
haben bereits mehr als ansatzweise erörtert, dass Geld heute
nichts anderes ist als ein Anrecht auf Privateigentum. Und nur als
solches Anrecht erlaubt das Geld in Form von Kreditkontrakten die
Umwandlung in Investivkapital und die Rückverwandlung in
Privatvermögen.
Sowohl die Neoklassik, die den Zins einzig
als realen
Zins2
betrachtet und zugleich daraus erklärt, was übringes
erkenntnistheoretisch höchst fragwürdig ist, denn ein Grund
in der Sache selbst ist stets eine Tautologie, indem sie also den
Realzins aus einer Logik von Verleihungen von Sachgütern oder
realen Geldvermögen beschreibt, ist auch die Herleitung des
Zinses bei Keynes und den Monetärkeynesianisten als an die
Kreditierung von Geld gebundene Logik fundamental defizitär.
Allen
diesen Annahmen fehlt ein Bewusstsein von den realen Bedingungen der
Marktwirtschaft, die im Kern und damit auch im Widerspruch zu Marx
und den Klassikern nicht als eine spezielle Form der Tauschwirtschaft
besteht – diese gleichzeitig noch in eine unhistorische Form
erhoben – sondern nur in ihrer konstitutiven Wirklichkeit als
politische Ökononomie in der historischen Form der Schaffung und
Verwertung von Privateigentum verstanden werden will. Und der Begriff
des Privateigentums umfasst dann selbstverständlich auch alle
Formen der Beteiligungen an Firmenvermögen. Bis auf den Begriff
und die Bedeutung der Eigentumswirtschaft gehen wir dacor mit:
„Die
Klassiker sehen den Zins als Derivat des Profits, die Neoklassiker
als Derivat der Zeitpräferenz oder
Gegenwartsvorliebe. Für Keynes ist der Zins einmal der Preis,
der Annehmlichkeiten der Geldhaltung überwindet, aber auch
Ausdruck für die Unsicherheiten seiner zukünftigen Höhe.
Die Monetärkeynesianisten erklären den Zins einerseits als
Kompensation für die Unsicherheit des Vermögensrückflusses,
andererseits jedoch als Preis für die Verfügung über
das Vermögen des Geldes, Kontrakte erfüllen zu können.
Dabei werden Prämissen, die der Eigentumswirtschaft angehören,
häufig als universelle Größen missverstanden und
nicht selten auch in Stammes- und Feudalgesellschaften verortet.“3
Fokussieren wir auf die schlecht mit einerseits, anderseits in scheinbare Opposition gebrachte „Annehmlichkeit der Geldhaltung“, der, einmal aufgegeben, natürlich die Unsicherheit des Vermögensrückflusses auf den Fuß folgt, dann melden wir erhebliche Zweifel an der Proposition Annehmlichkeit an. Was an einer Geldhaltung soll derart annehmlich sein? Die Komik eines Dagobert Duck spricht dazu Bände. Privatvermögen, sei es in Sachen oder Geld nur zu halten, kann unter einfachen Bedingungen der sichere Weg sein, bei vollem Vermögen in die Pleite zu schliddern. Dies geschieht nicht selten und kommt auch nicht nur nach der Beendigung des Erwerbslebens vor. Mangelnde liquide Mittel, also Geld, sind ebenso zu betrachten, wie die Fungibilität der Vermögenswerte. Vor allem in einer Zeit, die die Entwicklung der gesetzlichen Renten und, mit Einschränkung, Pensionen zur Lebenshaltung immer unauskömmlicher werden lässt.
Zinseinnahmen werden allenorten als zweites Standbein der Alterssicherung empfohlen. Aber wir haben gesehen, dass die mit dieser Empfehlung einhergehenden Ratschläge, dies auf dem Wege des Sparens zu unternehmen, wenig hilfreich, wenn nicht sogar schädlich sind. Das Sparbuch als Namenspapier mit Inhaberklausel hat den Nachteil, dass es nur eingeschränkt verpfändbar und damit wenig fungibel ist. Nur der namentlich bekannte Gläubiger hat das Recht auf die im Sparbuch angegebene Leistung, der Inhaber (Besitzer) aber nicht.
Dies liegt vor allem daran und gilt für alle Arten von Wertpapier-Kontrakten, dass der Eigentümer im Grundgesetz in einer höheren Rechtsposition sich befindet als der Besitzer. Eigentum überhaupt ist grundgesetzlich geschützt, Besitz nur als ein nachgeordnetes Rechtsguts.
Wer spart ermöglicht einem Kreditinstitut, Vermögen des Gläubigers zu belasten und zu liquidieren. Gibt eine Bank einen Kreditkontrakt in Form von Geld an einen Schuldner weiter, so haftet der Gläubiger mit seinem Vermögen. Daran ändert auch nichts die Einlagensicherung, die ja bekanntlich nicht die gesamte Vermögenssumme der Privateinlagen umfasst und deshalb korrekterweise Einlagenteilsicherung heißen sollte4.
Insofern also ein Kreditinstitut Kreditzinsen erwirtschaftet und nicht der Gläubiger selbst, fallen die Zinszahlungen an ihn meistens deutlich geringer aus, zumindest „in the long run“ ist die Differenz zwischen Marktzins und Kreditzins erheblich zum Nachteil der Sparer, zumal sich das Kreditinstitut die „tägliche“ Verfügbarkeit der Sparsumme, so sie gewünscht wird, mit einer deutlichen Sicherheitsprämie auch vergüten lassen muss.
Besitz, also Güternutzungsrechte, sind nicht oder nur sehr bedingt verpfändbar und damit liquidierbar. Wer also zum Erhalt und zum gewünschten Ausbau seines Vermögens beitragen möchte, dem bleibt heute nur das sog. Geld vom Geld, also ein Zins auf dem Feld eines, modern gesprochen, peer-to-peer- oder Finanz-Marktes.
Die Finanzmärkte sind die mit weitem Abstand liquidesten Märkte von allen. Der Wert aller Vermögensverfügungen dort ist um ein Vielfaches höher als auf den weltweiten Waren- und Gütermärkten5. Zinsen bzw. Renditen auf den Finanzmärkten entspringen vor allem im elektronischen Handel aus „Direktinvestitionen“. Dies stimmt zwar nicht ganz und wir werden uns damit später eingehender beschäftigen, ist doch die elektronische Handelsplattform bzw. deren Betreiber selbst ein „Intermediär“, aber, anders als beim Sparbuch sind die, rechtlich gesehen, Vertragspartner dort ein Gläubiger und ein Schulder, während hier der Vertrag zwischen Gläubiger und Intermediär zustande kommt.
Nimmt man das Geschehen, aus dem Geld hervorgeht, genauer in den Blick, dann treffen sich im Glaübiger-Schuldner-Kontrakt auf einem Finanzmarkt zunächst Eigentümer. Erst im Kontrakt wird aus einem Eigentümer ein Gläubiger und ein Schuldner, wobei man festhalten muss, dass am ursprünglichen Rechtsstatus der beiden Vertragspartner, nämlich Eigentümer zu sein, sich nichts ändert. Es sei denn, ein Partner kommt seinen Verpflichtungen nicht nach.
Bei der Unterzeichnung des Kontrakts bzw. der Belastung des Orderbuches auf den elektronischen Börsenplätzen erfolgt eine Blockierung von Eigentum und zwar wechselseitig. Blockierung bezeichnet einen Vorgang, einem Vertragspartner einen Teil des privaten Vermögens rechtsverbindlich zur Verfügung zu stellen. Dieser Teil ist dann für andere Transaktionen blockiert und wird als Kredit oder als Order in Geldform ausgeführt.
Eben dieser blockierte und liquidierte Teil des Vermögens wird nun, insofern er belastet und verpfändet ist, mit seinerseits belastetem und in Geldform liquidiertem Schuldnereigentum entschädigt. Eine, die gängigste und wichtigste Form der Entschädigung ist die Zinszahlung. Oder, man kann dies auch anders ausdrücken: ein Vermögenwert geht in Form eines Geldbetrages an einen Vertragsnehmer, der damit in dessen Verfügung und Verwendung fällt. Der Vertragsnehmer kann also mit dem kreditierten Geldbetrag „arbeiten“. Er kann also mit dieser neuen, zusätzlichen Liquidität, was nichts anderes ist als eine Vorschusszahlung, so sie als Investivkapital verwendet wird, neue Kaufkontrakte zeichnen, etwa für Realkapital, kann zusätzliche Arbeit „einkaufen“, Expansionen und Übernahmen finanzieren etc.
Leicht erkennt man, dass so vorgeschossenes Geld sich schnell in den Wirtschaftskreislauf wieder reinvestieren lässt, sowohl in Form von Sachanlagen oder anderen Aktiva wie in verzinsliche Schuldtitel, die den Schuldner im Gläubiger-Schuldner-Prozess zum Gläubiger werden lassen. Dieser Gläubiger-Schuldner-Prozess, der stets die Vermögensseite der beteiligten Vertragspartner berücksichtigt, wurde sowohl in der klassischen Ökonomie wie darauf folgend in allen anderen Ausprägungen der Ökonomik um eben diese Aspekt verkürzt und als Kapitalakkumulation beschreiben.
Kapitalakkumulation
Bis hierher betrachtet, beschreibt der Begriff der Kapitalakkumulation6 von Beginn der klassischen Ökonomie an einen Prozess der Selbsterzeugung von Reichtum durch Kapitalkonzentration. Woher das „Kapital“ kommt, wird entweder gar nicht oder historistisch diskutiert.
Kapitalakkumulation oder der Prozess fortgesetzten Reinvestments von Kapital in die Waren- und Güterproduktion konzentriert nach Marx Kapital in den Händen des (weniger) Kapitalisten. Der Faktor Arbeit bleibt von diesem Akkumulationsprozess ausgeschlossen, gleichwohl er notwendig für diesen ist. Beide, Arbeit als Schaffung von variablem Kapital durch Mehrwertproduktion und Kapitalakkumulation halten den Prozess der Kapitalkonzentration im Kapitalismus als wirtschaftliches Gesamtsystem am Laufen.
Die Akkumulation kann sich also sowohl auf die Produktionsmittel bzw. Vermögensaktiva, oder wie Marx dies nennt, auf das konstante Kapital beziehen, wie auch auf die Beschäftigung, indem ein Teil des Mehrwerts dazu verwendet wird, die Aktiva zu erhöhen und damit mehr Arbeiter zu beschäftigen. In diesem Fall wird demnach variables Kapital, genau genommen mehrwertschöpfendes Kapital akkumuliert, also ein Teil des Mehrwerts dazu verwendet, die Lohnsumme zu erhöhen um mehr produktiv arbeitende Mitarbeiter zu beschäftigen.
Wir haben von verschiedenen Seiten her die Vorgänge der Kapitalakkumulation betrachtet und dabei gesehen, dass, gesamtwirtschaftlich betrachtet, die Kapitalakkumulation durch den Mehrwert begrenzt ist, insofern der Akkumulationsprozess im Rahmen eines martwirtschaftlichen Wettbewerbs und anderen Grenzfaktoren vonstatten geht. Daher war es nicht verwunderlich, dass das einzelne Kapital einen Weg einschlägt, auf dem es rascher akkumulieren kann, indem es sich mit anderen Kapitalien zusammenschließt, fusioniert, andere Kapitalien teilweise oder beherrschend übernimmt oder aufkauft.
Wir haben dies als Prozess einer Zentralisation des Kapitals beschrieben, da im Konkurrenzkampf die großen Unternehmen durch die Vorteile der Massenproduktion, sowohl wegen der Skaleneffekte wie der größeren Flexibilität auf den Finanzmärkten, die kleineren besiegen und so nicht nur ihre Durchschnittsgröße ständig wächst, sondern darüber hinaus die Anzahl der Unternehmen immer wieder sich vermindert. Das bloße Größerwerden der Unternehmen, wenn sich also immer mehr Kapital in den Händen des einzelnen Kapitalisten konzentriert, wird also als Kapitalkonzentration bezeichnet, im Unterschied zur Kapitalzentralisation, in welcher dieses Wachstum darüber hinaus durch Übernahme fremder Kapitalien beschleunigt wird.7
In der Folge der marxistischen Kapitalakkumulationstheorie wurden viele Modell entwickelt, ohne die Voraussetzungen der marxistischen Theorie zu reflektieren, die sich aber immer enger mit dem „Phänomen“ des Kredits beim Ankauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen beschäftigte und damit über den Zins eine Beziehung zwischen Kapitaleinkommensquote, Kapitalakkumulation und somit Wachstum herleitete.
So wurde etwa im neoklassischen Wachstumsmodell von Phelps8 eine Formel, eine „technische Bedingung“ für Wachstum erfunden, die als „goldene Regel“ der Kapitalakkumulation durch Ersparnisbildung (Revenue bei Marx) imponiert und die zugleich in einer Art Gleichgewicht sich entwickelt mit dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen einer Volkswirtschaft und dem darin fundierten größtmöglichen Konsum.
Da aber ein optimaler Kapitalbestand durch konsequentes Sparen auf der einen Seite, verbunden mit maximal ekstatischem Konsum zur Erneuerung des Kapitalbestandes auf der anderen Seite einen aberwitzigen Idealzustand des marktwirtschaftlichen Gleichgewichts, also von gleichermaßen und allseits „profitierenden“ Produktivkräften, vorstellt, hatte die „goldene“ Regel keine gute Zukunft.
Da nach Phelps die optimale Sparquote im Wachstumsgleichgewicht derjenigen der Kapitaleinkommensquote, also dem Verhältnis von durch den Kapitaleinsatz erzieltem Einkommen zum Kapitaleinsatz entspräche, drängt sich natürlich der logische Schluss auf: ist die Sparquote in einer Volkswirtschaft geringer als die Kapitaleinkommensquote, muss sie nach der goldenen Regel der Kapitalakkumulation erhöht werden, ist sie höher, muss sie gesenkt werden. Was an dieser „technischen“ Bedingung des neoklassischen Wachstumsmodells verwundert ist nicht die naive Selbstverliebtheit in pseudowissenschaftlichem Formeltum, sondern, dass sie zur Grundlage nachfolgender Wachstumsmodelle benutzt wurde.
So hat das Ramsey–Cass–Koopmans Wachstumsmodell9 seinen Fokus auf die Zeitpräferenz gelegt, insofern untersucht wurde, welche Präferenzen die Bürger hinsichtlich der zeitlichen Verteilung ihres Konsums bzw. dessen Aufschub im Sparen haben. So wird letztlich der Zins zu einem psychologischen Phänomen, wenn nämlich, wie auch schon dargelegt, der Zins als eine Art Kompensation für aufgeschobenen Konsum im Sparbuch oder anderen festverzinslichen Wertpapieren festgeschrieben sein soll.
Eine schöne Vorstellung, für aufgeschobenen Konsum Geld zu erhalten, nur, ob die marktwirtschaftliche Waren- und Güterproduktion davon je begeistert war, ist höchst zweifelhaft. Wie dem auch sei, die neoklassische Erklärung des Zinses aus einer unterdrückten Konsum-Gegenwartsliebe ist weder begründet noch intellektuell überzeugend. Konsumptiver Triebverzicht allerdings ist ein Phänomen der Waren-Tauschwirtschaft, aber das gehört hier nicht hin.
Wenn der Zins aus einer Eigentumsverfügung entsteht, dann kommt das zwar der Liquiditätsprämie bei Keynes nahe, ist mit dieser aber nicht identisch. Keynes fehlt generell die Herleitung des Zinses aus Privatvermögen, aber wichtiger noch ist, dass Keynes das marktwirtschaftliche Handeln aller Marktakteure im Sektor Produktion stets aus der Empirie der Waren- und Güterwirtschaft heraus versteht, was allerdings nicht überraschend ist, sind doch die Auswirkungen unserer Tauschwirtschaft im Dasein der Bürger ubiquitär. Die Waren- und Güterwirtschaft aber ist nicht die Grundlage marktwirtschaftlichen Handels, sondern eins ihrer Ziele.
So entspringt also nach Auffassung der Neoklassik Geld und Geld in seiner wirtschaftlichen Verwertungsform als Kapital der Produktion von Waren- und Gütern sowie deren Marktgängigkeit in einem zweistufigen Prozess, einmal der Mehrwertschaffung durch Arbeit und einem Verkaufs- oder Erlössurplus auf dem Markt, wovon der Kapitalist seine Revenues abschöpft, also Privatvermögen anhäuft und durch Reinvestition in den Produktionsprozess Kapital akkumuliert. Erinnert Marx wenigstens noch an die Kapitalschaffung durch Geldschaffung im Mehrwert, so fokussiert die Neoklassik in rein phänomenologischer Sicht auf den Markt und den darauf stattfindenden Tauschvorgängen und feiert anschließend triumphal im Begriff der Marktwirtschaft ihre isolierte Sicht auf einen Aspekt des wirtschaftlichen Geschehens als hypostasiertes Allgemeinprinzip.
Dieses Prinzip, dem alle Prozesse und Akteure der Marktwirtschaft folgen, ist nun das Feld der Tauschoperationen selber, die alles Wirtschaften konstituieren soll, in dem Geld eine subalterne Rolle als Zahlungsmittel spielt, als Tauschäquivalent oder Intermediär zwischen den „Subjekten“ der Marktwirtschaft fungiert, in der sie auf der Grundlage begrenzter Ressourcen ihre am privaten Vorteil orientierten Handlungen zweckmäßig ausrichten. Dieser homo oeconomicus
Zins als Einkommen
Wenige vermuten im Zins eine Form von Einkommen, obwohl dies steuerrechtlich tagtäglich so veranschlagt wird. Der Zins wird im heutigen Alltagsdiskurs mit den tiefreichendsten Pejorativen belegt, die das Sprechen über Wirtschaften kennt. Er rangiert noch weit unter dem Begriff Kapitalist. Der Geldverleiher und der Halsabschneider haben die gleichen Eltern.
Der Zins, oder Geld vom Gelde wie Aristoteles dies umschrieb, bedeutete stets eine Einkunftsart, die nicht aus der, besonders in der deutsch-nationalen Variante geadelten, ehrlichen Arbeit mit den Händen entstand und hatte von Beginn an auch die Bedeutung von Ausbeutung und Ausnutzung. Der Geldverleiher nutzt eine materielle Notlage, in die ehrliche Arbeit geraten war, schamlos aus zur eigenen unmäßigen Bereicherung.
Heute wird die Mystifikation des freien Lohnarbeiters im Zins in eine unverschuldete Opferposition vor den Geldhaltern transformiert, die sich am Zins akkumulativ maßlos bereichern. Zins ist Geld vom Gelde, also eine Einkommensart, die da, wo bereits Geld ist, noch mehr Geld anhäuft, ohne etwas durch Hände Arbeit oder andere Formen von Produktivarbeit zu produzieren, ein Gut, einen Wert zu schaffen. Diese Auffassung hält sich hartnäckig bis heute.
„Der
Zins vermehrt dieses (Geld) selbst. Daher hat der Zins auch seinen
Namen bekommen. Ähnlich ist nämlich das Geborene selbst dem
Gebärenden, und so bedeutet der Zins Geld vom Geld.“10
In
dieser Assoziation liegt die Vorstellung vom „ζωοτόκος“,
von etwas lebend gebärenden, die man übersetzen kann mit
„Nachwuchs“ bzw. „Kind“, gebildet aus dem
Verb „tikein“, gebären, das dann sich zu tokos,
der Zins, verdichtet hat. Die Vorstellungskraft antiker Philosophen
hat schon so manchen Epigonen in ein kanonisches Dickicht geführt,
aus dem mitunter schwer wieder heraus zu finden ist. Und da bereits
Aristoteles, um im Bilde zu bleiben, die Zeugung des Zinses
genealogisch arg verkürzt hat, eigentlich als eine Idee einer
Selbsterzeugung beschrieben hat, wo weder Mutter und Vater noch
Großeltern und weitere Angehörige eine Rolle spielen,
erschien es der geistigen Tradition in Europa wohl nur all zu billig,
dem nach zu folgen. So war es dann ein leichtes, den Zins abseits
aller Produktivkräfte zu verorten und abwechselnd mal als
Humunculus bzw. als Deus ex Machina zu beschreiben.
Mal gebiert er sich aus Konsumverzicht, mal als ständig fließender Ertragsstrom wirtschaftlicher Assets. Ob man der Theorie der Zeitpräferenz im Konsum oder der Theorie der Liquiditätspräferenz folgt, immer stößt man auf dieselbe Vorstellung eines, dem Geld inhärenten Eigenzinses, oder wie Keynes es niederschreibt, „von der immateriellen Liquiditätsprämie als dem Eigenzins für das Gut Geld.“
Keynes
sah ja, dass Zinsen keine Belohnung für das Sparen an sich sein
können. Weil „gehaltenes Geld“ einen der Liquidität
immanenten Vorteil, die liquidity preference besitze, gelte dem gemäß
als Voraussetzung für Kreditgewährung und Investition, dass
als Verfügungsvorteil zumindest die Aufgabe des
Liquiditätnutzens abgegolten wird.
Blickt man genauer
analytisch in dieses Gedankengebilde, dann kommt man der
Aristotelischen Vorstellung sehr nahe, denn auch Keynes konstatiert
eine Form der Selbsterzeugung von Geld aus Geld, hier aus „gehaltenem
Geld“, dessen „Aufbewahrungskosten er übrigens nahe
Null sieht. Dieses „gehaltene“, so nach Keynes liquide
Geld, hat schon an sich den Charakter der Geldaufwertung, der
natürlich dann erst ‚zur Welt‘ kommt, wenn
gehaltenes Geld in verliehenes bzw. kreditiertes Geld transmittiert
wird.
Somit ist die keynesianische Liquiditätspräferenz wie die Zeitpräferenz der Neoklassik im Zins eine vorgestellte Verzichtsprämie auf Konsumtion wie Bargeldhaltung. Diese beiden Prämien für zwei verschiedenen Formen von „Triebverzicht, einmal der Bedürfnisbefriedigung im Konsum und einmal eines Gefühls der Annehmlichkeit der Bargeldhaltung mögen zwar sexualtheoretisch betrachtet, schwach mit Leidenschaft besetzte Wunschpositionen sein, haben sich aber als Grundbestimmungen für den Zins bis heute durchgesetzt und erhalten.
So auch in der Zinstheorie als Faktorpreisbildung, die diese Vorstellung nur weiter differenziert. Demnach hat jedes Vermögensgut zwei verschiedenartige Preise, einmal als Kaufpreis für das Vermögensgut und einmal als Nutzungspreis, dessen Wert je Zeiteinheit eben der Zins ist. So differenziert spricht man dann von Geld- oder Darlehnszins, insofern das Vermögensgut Geld ist, von Miet- oder Pachtzins, zusammen von Grundrente, wenn es um Sachgüter geht. Entsprechend von Erträgen oder Quasirenten nach Marshall, wenn es um Unternehmen bzw. Beteiligungen geht.
Ob man nun von Zinserträgen, von Couponzinsen, Bruttozinsen, die neben der Vergütung für Maintainance auch eine Risikoprämie einschließen, oder vom reinen Zins, also Nettozinsen in Differenz zum Bruttozins spricht, immer handelt es sich um Einkünfte sui generis.
So
tradiert der Begriffs- und Formelkanon der Wirtschaftswissenschaften
bzw. Mikroökonomik die immer gleiche Vorstellung einer
Geldschöpfung aus dem Nichts, hier als Zins gefasst. Die
analytische Funktion des Zinssatzes ist demnach, einen Zinsertrag mit
einem Vermögenswert in Geldform in Verbindung zu bringen. Der
Vermögenswert
ist dann der Preis für dessen Nutzung im Verhältnis zum
Preis des Vermögensgutes.
Wir sehen also, dass der Zinssatz
nichts anderes ist als das Verbindungsglied zwischen Vermögensgütern,
transmittiert in das Verhältnis von Güterbeständen und
Güterströmen. Dann spricht man von Rendite oder
Effektivzinsen als den wirtschaftlich entscheidenden Zinssatz. Und im
Falle einer ewigen Rente ist die Rendite, unter Annahme
gleichbleibender Zinsen, einfach der Quotient von Zinsertrag und
Vermögenswert11.
Selbstverständlich sind dann auch alle Varianten der
diskontierenden
Berechnungen unter Annahmen von Zinsänderungen oder
Ertragsschwankungen etwa bei Aktien von der gleichen Logik.
Geht noch einmal der Blick zurück in die Geschichte, dann findet man Geldverleih und Zins bereits in der mesopotamischen Hochkultur, also zweitausend Jahre vor der griechischen Antike. Der Assyrologe Postgate erkannte auch, dass der überwiegende Teil der damaligen Schuldkontrakte zwischen einzelnen Menschen12 stattgefunden hat. In der Rückschau auf den griechischen Oikos haben wir aber gesehen, dass nicht alle Einwohner (Sklaven, Frauen) den Status eines vollwertigen Bürgers griechischer Stadtstaaten trugen und also vertragsfähig waren, so auch die der assyrischen bzw. mesopotamischen Gesellschaften, die alle dieses Privateigentum als Grundlage wirtschaftlichen Handelns nicht oder nur rudimentär kannten.
Da uns stets die gesellschaftspolitischen und kulturellen Verhältnisse interessieren, in denen auch der Geldverleih als Teil eines Wirtschaftskreislaufes historisch jeweils unterschiedlich stattgefunden hat, halten wir als signifikant fest, dass weder in der mesopotamischen Hochkultur noch in den griechischen Stadtstaaten von einer Eigentumsgesellschaft die Rede sein kann wie auch der Ausdruck Privatperson unzutreffend ist, gab es damals keine politische Rechtsgrundlage für eine bürgerliche Gesellschaft aus, rechtlich gesehen, Privatpersonen wie wir das in Europa heute kennen.
Bei diesen Rückschauen taucht der Zins regelmäßig im Rahmen von Tauschvorgängen auf, vor allem im Rahmen des Gütertausches. Den kannten bereits Stammesgesellschaften, wobei bei diesen ein Zins gänzlich fehlte und der als wohlfeile Nachbarschaftshilfe heute in der Ideologie der Sharing Economy fröhlich debile Urstände feiert. Selbst der von sozialistischen Theoretikern gerne so friedlich genannte „Potlach“ in südamerikanischen und kanadischen Regionen war so friedlich nicht, ging es doch dabei nicht weniger als um eine Form der Übertreffung und Verschwendung im Rahmen stammesspezifischer, ritueller Interaktion, die übrigens nicht selten unschöne, blutige Zwistigkeiten zwischen den Stämmen provoziert hat.
Aber was hat nicht alles an anthropologischen, geschichtlichen, kulturellen und sonstigen Assoziationen die Vorstellung des Zinses als einer aus sich selbst heraus gebärenden Wertsteigerung des Geldes an sich durch die Geschichte der Ökonomik aber auch darüber hinaus durch die Sozialwissenschaften transportiert. Der Schlaf der Vernunft gebiert gleichsam sexualtheoretisch im Traum einen Homunculus oder einen Maschinenteufel im Beischlaf mit sich selbst. Das elternlose Balg wird natürlich nicht geliebt, ist es doch zudem wie ein Kuckuckskind den produktiven Familiemitgliedern Arbeit und Kapital ins Nest gelegt, um ordentlich mit deren geschaffenen Mehr- und Tauschwerten gefüttert zu werden. War das Kapital bereits hoch verdächtig, am Ende seine schuftenden Kinder verarmen und gar verhungern zu lassen, ist der Zins sogar noch dessen parasitärer Migrant und von dem noch untergeordneter Rechtschaffenheit.
Bleibt also bei der Begründung des Zinses der Blick vom Zins aus notorisch am Gelde, wo er vermeintlich herkommt, hängen, dann stellt sich schon die Frage, was den Blick so nachhaltig daran hindert, nur ein bisschen weiter zu schauen? Dann sähe man unter dem intransparenten Gebräu der trüben Tassen einen dunklen Fleck über einer Ökonomie, der partout die Arbeit nicht sehen will, die die weltweiten Wirtschaftsprozesse in Gang hält.
Natürlich ist es einfach für trübe Geister, sich vorzustellen, dass, wenn das Privateigentum einmal verstaatlicht, also enteignet ist, ein fröhliches Schaffen mit mehr als auskömmlichen Löhnen und Gehältern aus den vom Kapital befreiten Tauschvorgängen auf den Arbeitsmärkten wie den Waren- und Gütermärkten hervorgeht. Und wieder reift im Schlaf der feucht-fröhlich Traum einer autarken Selbstgeburt von Geld aus Geld, eine wundersame Geldvermehrung, die fortschreitenden Wohlstand allein aus ehrlicher, ehr- und heldenhafter „Handarbeit“ erbringt und die alle Bedürfnisse der Menschen unmittelbar befriedigt. Leider waren und sind solche Vorstellungen Kinderträume des nachts unter der Bettdecke geblieben, gleichwohl sie nicht die schlechtesten für die Kids waren und sind.
Anmerkungen:
1Unter
neoklassischer Theorie oder Neoklassik versteht man eine
wirtschaftswissenschaftliche Richtung, die in der zweiten Hälfte
des 19. Jahrhunderts begründet wurde und die die klassische
Nationalökonomie ablöste. Charakterisiert wird die
Neoklassik nicht durch bestimmte Lehrsätze, sondern durch ihre
Methode, insbesondere das Marginalprinzip, das in Begriffen wie
Grenzkosten oder Grenzerlös zum Ausdruck kommt. Wesentlich
haben zu ihrer Entstehung die Ökonomen Alfred Marshall, William
Stanley Jevons und Léon Walras beigetragen. Die Neoklassik
beherrscht die Wirtschaftswissenschaft – mit Unterbrechung
durch den Keynesianismus – bis heute. Kritisiert wird sie von
der heterodoxen Ökonomie (Wikipedia).
Alfred Marshall gehört
mit Smith und Keynes zu den Nationalökonomen, die in der
Geschichte des Faches den größten Einfluss ausgeübt
haben. Er ist der Begründer und das Haupt der Cambridge-Schule,
in der die Klassik mit der modernen Wirtschaftstheorie verbunden
ist. Seine bekanntesten Schüler sind Pigou, sein Nachfolger in
Cambridge, und Keynes. Marshalls Hauptwerk ist „Principles of
Economics“ (1890), die Bibel der Ökonomen in der Englisch
sprechenden Welt. Sie enthält eine Reihe von Konzepten - wie
die Ceteris-Paribus-Annahme, die „repräsentative Firma“,
die Konsumentenrente und die Elastizität –, die
theoretisches Gemeingut geworden sind. Marshall war ein glänzender
Mathematiker und darin seinen Zeitgenossen Jevons, Walras und Barone
weit überlegen. Dennoch vermied er mathematische Ableitungen im
Text und verbannte sie in Anhänge, wohingegen er zur
Veranschaulichung von der grafischen Darstellung regen Gebrauch
machte.
Marshall hat - unabhängig von Jevons - das
Marginalprinzip entdeckt und die klassische Lehre durch die Konzepte
von Grenznutzen und Grenzkosten erweitert (Neoklassik). In der
Außenhandelstheorie entwickelte er eine geometrische Analyse
zur Bestimmung des Gleichgewichts und der Voraussetzungen für
Leistungsbilanzverbesserungen bei einer Abwertung
(Marshall-Lerner-Bedingung). Intellektuell fühlte sich Marshall
dem klassischen Dreigestirn Smith, Ricardo und Mill, sowie Cournot
und Thünen verpflichtet. Von den Zeitgenossen bewunderte er
Clark, während er den Werken von Jevons, Menger, Walras und
Pareto nur wenig Interesse entgegenbrachte. Marshall war ein
hervorragender Kenner der Dogmengeschichte und des zeitgenössischen,
bes. auch des sozialistischen Schrifttums.
Weitere
Werke: „The Early Economic Writings of Alfred Marshall,
1867–1890“ (1977), die Whitaker herausgegeben hat, sowie
„Industry and Trade“ (1919) und „Money, Credit and
Commerce“ (1923).
William Stanley Jevons beschrieb
den Rebound-Effekt, im speziellen Fall nach ihm Jevons’
Paradoxon genannt. Darunter wird das Phänomen verstanden, dass
technische Steigerungen der Energie- und Ressourceneffizienz durch
einen erhöhten Verbrauch wieder „aufgefressen“
werden.
Weniger bekannt und wenig gewürdigt sind Jevons'
Beiträge auf dem Gebiet der formalen Logik. Als deren
praktisches Ergebnis entwickelte er 1869 die erste komplexere
mechanische logische Maschine, die er 1870 der Royal Society
vorstellte. Bei diesem Gerät ließen sich über Tasten
begriffslogische Sätze eingeben, z.B. "Alle A sind B"
(siehe auch Syllogismus). Die Maschine betrachtet die eingegebenen
Sätze als Prämissen und eliminiert auf mechanischem Weg
alle Begriffskombinationen, die mit der jeweiligen Prämisse
nicht vereinbar sind. Auf einer Anzeige lassen sich die verbliebenen
Kombinationen ablesen.
2 Vgl dazu auch W. Gebauer: Realzins, Inflation und Kapitalzins: Eine Neuinterpretation des Fisher-Theorems, S. 19
3 Heinsohn, Steiger, aaO, S. 219f.
4 Derzeit beträgt sie 150.000 € pro Gläubiger.
5 Der
Güterstrom umfasst sowohl Waren (materiell) als auch
Dienstleistungen (immateriell). Unterschieden wird nach jeweiligen
Rechtsgebieten:
I. Handelsrecht: bewegliche Sache, die Gegenstand
des Handelsverkehrs ist oder die nach der Anschauung des Verkehrs
als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte
(weite Auslegung; auch z.B. Elektrizität, nicht aber
Grundstücke).
II. Zollrecht: alle beweglichen Sachen sowie
elektrische Energie. Keine Ware sind Menschen, mit dem Körper
fest verbundene Sachen wie Herzschrittmacher oder Implantate und
Software. Das Zollrecht unterscheidet zwischen Unionsware und
Nicht-Unionsware.
III. Außenwirtschaftsrecht: alle
beweglichen Sachen, die Gegenstand des Handelsverkehrs sein können
und Elektrizität; ausgenommen sind Wertpapiere und
Zahlungsmittel
IV. Wirtschaftstheorie: 1. Allgemein: Gut, das auf
dem Markt angeboten und nachgefragt wird.
2. Wirtschaftstheorie
des Marxismus: Güter, die für den Verkauf über Märkte
zur Fremdbedarfsdeckung erzeugt werden. Vgl. Gabler
6 Akkumulation (von lateinisch accumulare, „anhäufen“) ist in der klassischen Nationalökonomie die durch Reinvestition des auf dem Markt realisierten Mehrwerts vorangetriebene Erweiterung des Kapitals.
7 Vgl. Karl Marx: Das Kapital, Band I, MEW 23: Das allgemeine Gesetz der kapitalistischen Akkumulation.
8 Phelps: Golden Rules of Economic Growth: Studies of Efficient and Optimal Investment. W. W. Norton & Company, 1966, ISBN 0-393-09708-0
9 Das
Ramsey-Modell basiert auf den grundlegenden Arbeiten von Frank
Plumpton Ramsey (1928) sowie den wichtigsten Erweiterungen von David
Cass (1965) und Tjalling Koopmans (1965), weshalb diese
Modellkategorie auch Ramsey–Cass–Koopmans Modell genannt
wird.
Phelps: Golden Rules of Economic Growth:
Studies of Efficient and Optimal Investment. W. W. Norton &
Company, 1966, ISBN 0-393-09708-0
10 Aristoteles, Politik,I: 1258b 531
11 In der Formel: r = c/V bezeichnet r den Zinssatz, V den Vermögenswert (des Wertpapieres z.B.) und c den Coupon.
12 Postgate spricht von "freien Bürgern"; dem können wir so natürlich nicht zustimmen. Eben so wenig dem Ausdruck: Privatpersonen, den M. Silver im gleichen Kontext benutzt. Vgl. M. Silver, Economic Struktures of the Ancient Near East, London und Sidney: Croom Helm, 1985, S. 84
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